Scheidung Kosten

Wie viel wird eine Scheidung kosten?

Eine Scheidung ist mit Kosten für das Verfahren und den Anwalt verbunden. Wie viel letztendlich eine Scheidung kostet, ist davon abhängig, wie lange der Prozess läuft. Bei einfachen Scheidungsverfahren, wo sich die Gegner einig sind, sind die Kosten gering. Verfahren können sich über mehrere Jahre ziehen und mehrere Verhandlungstage benötigen. Vor allem bei Kindern mit Sorgerechtsklärung oder großen Vermögenswerten ist mit längeren Verfahren und höheren Kosten zu rechnen.

Antrag und Gerichtstermin

Der Scheidungsantrag kostet im Schnitt 300 Euro. Zusätzlich sind noch Kosten für mindestens einen Gerichtstermin einzuplanen. Sie bewegen sich ebenfalls im Rahmen von rund 300 Euro. Sind weitere Termine notwendig, erhöht sich die Summe um den Betrag.

Gelegentlich können noch minimale Gebühren anfallen, etwa für die Erstellung einer Scheidungsurkunde bzw. für das Ausstellen weiterer Dokumente. Wird nach der Scheidung der Name geändert, etwa wenn Frauen ihren Mädchennamen annehmen, sind zusätzliche Kosten einzuplanen.

Kosten für Anwalt

Wer vor Gericht geht, braucht einen Anwalt. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit sich vor Gericht selbst zu verteidigen, allerdings wird das nicht empfohlen, da bereits ein einfaches Scheidungsverfahren für Laien kompliziert werden kann.

Deshalb sollte zum Gerichtstermin ein Anwalt für jede Partei zugegen sein. Die Kosten für den Anwalt können variabel sein. Es gibt Anwälte, die eine kostenlose Erstberatung anbieten. Es fallen dann noch Kosten für die Erstellung des Antrags und für die Begleitung zum Verfahren an. Dies kann mit mehreren Hundert Euro berechnet werden. Es gibt Rechtsschutzversicherungen, die Kosten für Anwalt und Verfahren übernehmen, vor allem wenn der Versicherungsnehmer die beklagte Partei ist. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim Anwalt zu den durchschnittlich anfallenden Scheidung Kosten zu erkundigen. Das Honorar pro Stunde kann variieren.

Wer finanziell nicht gut gestellt ist, sollte sich um eine Verfahrenskostenhilfe bemühen. Diese Förderung stellt sicher, dass jeder Mensch zu seinem Recht kommt, auch wenn die finanzielle Situation nicht gut ist. Die Verfahrenskostenhilfe kann die Kosten für das Gerichtsverfahren und den Anwalt übernehmen. Welche Kosten in welcher Höhe übernommen werden, ist abhängig von dem Einkommen. Zusätzlich kann es vorkommen, dass die finanziell besser gestellte Partei einen größeren Teil der Kosten für den Prozess übernehmen muss.

Kosten für Gutachten und Sachverständige

Immer häufiger werden Gutachter und Sachverständige bei Scheidungsprozessen hinzugezogen. Der Grund ist, dass sie hilfreich sind, wenn es um die tatsächliche Bewertung von Vermögen geht. Wird im Rahmen der Scheidung über die Obsorge von Kindern oder Haustieren entschieden, können ebenfalls Gutachter zum Einsatz kommen.

Selbst wenn kein eigenes Gutachten angestrebt wird, kann es erforderlich sein, ein Gegengutachten zu erstellen, wenn die andere Partei eines vor Gericht einbringt. Dies kann die Kosten der Scheidung deutlich in die Höhe treiben und die Dauer des Verfahrens verlängern. Nicht nur die zwei Parteien haben das Recht ein Gutachten erstellen zu lassen, es kann vom Gericht ein beeideter Gutachter hinzugezogen werden. Weitere Informationen

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